Die Erderwärmung ist maßgeblich auf Treibhausgasemissionen zurückzuführen; das ist aus wissenschaftlicher Sicht unbestritten (Masson-Delmotte et al. 2021; Friedlingstein et al., 2023)[37][25]. Unter anderem aus diesem Grund ratifizierte Deutschland schon 2016 das internationale Pariser Übereinkommen zum Klimaschutz. Auch wenn sich so gut wie alle Stakeholder über die zu erreichenden Ziele einig waren, insbesondere dem 1,5-Grad-Ziel (Art. 2 Abs. 1 lit. a Übereinkommen von Paris), wurde der Weg zur Zielerreichung innerhalb Europas zunächst als zu langsam und im Lichte unterschiedlicher nationaler Umsetzungsstrategien auch als ungleich wahrgenommen. Dem wollte die europäische Kommission mit einem gesamtstaatlichen, koordinierten Ansatz entgegenwirken, indem sie verbindliche europäische Regelungen schuf (Europäische Kommission 2025)[24]. Sie hat mehrere EU-Rechtsakte erlassen, die sowohl die Offenlegung von klimabezogenen Informationen als auch die Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen vorschreiben. Da die Kommission den Unternehmen bei der Umsetzung ihrer übergeordneten Ziele von Anfang an eine Schlüsselposition zuerkannte, wurden sie zu zentralen Adressaten dieser Regularien, indem sie unter anderem zur nachhaltigen Unternehmensführung und Berichterstattung verpflichtet wurden. Die Regularien wurden fortlaufend überarbeitet, zuletzt fanden Anpassungen zu den Berichtspflichten im Unternehmen zur Steigerung von Energieeffizienz und dem Klimaschutz statt (vgl. CSRD). Die Unternehmen haben nach dem Willen der Kommission den effizienten Umgang mit den energetischen Ressourcen sicherzustellen und zu dokumentieren, was unternehmensseitig durch Energiemanagementsysteme (EnMS) – neuerdings auch KI-gestützt – begleitet werden kann. Letztere gewähren den Unternehmen nicht nur einen Überblick über ihren Verbrauch und u.U. die Erzeugung von Energie, sondern eröffnen ihnen auch einen Blick auf die Potenziale, etwa zur Steigerung der Energieeffizienz und der Einsparung von Energiekosten. Mögen diese KI-Systeme auch einen großen Nutzen besitzen, ist zugleich ein hohes Maß an Transparenz gefordert – ein Umstand, der nicht allen Unternehmen bekannt ist und deshalb hier vertieft werden soll. Im Folgenden sollen nach einer kurzen Einführung (▶ Abschn. 1.1) die rechtlichen Grundlagen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie zur Steigerung von Energieeffizienz aufgezeigt (▶ Abschn. 1.2) sowie KI-gestützte EnMS als Hilfsmittel bei der Erfüllung der rechtlichen Anforderungen vorgestellt werden (▶ Abschn. 1.3). Abschließend werden die besonderen Erfordernisse in Bezug auf die Transparenz bei der Einführung und Nutzung solcher Systeme im Unternehmen fokussiert (▶ Abschn. 1.4), bevor ein Fazit die Darstellung abschließt (▶ Abschn. 1.5).
DG
Kurzbiografie
Univ.-Prof. Dr., Inhaberin der Professur fuer Privatrecht und Recht des geistigen Eigentums an der TU Chemnitz (seit 2011). Zahlreiche Forschungsprojekte im Auftrag der EU-Kommission und Bundesministerien. Schwerpunkte: Innovations- und Technikrecht.